Mitglied werden
Dazugehören
Manche finden erst als Erwachsene Kontakt zur Kirche. Andere sind zwar getauft, aber ausgetreten, möchten aber den Austritt rückgängig machen. Wieder andere gehören einer anderen Konfession an und wollen Mitglied der evangelischen Kirche werden. Hier finden Sie Informationen zu Eintritt, Wiedereintritt, Übertritt.
Mithelfen
Die Katharina-von-Bora-Gemeinde und die Landeskirche Braunschweig dankt allen, die sich engagieren und die kirchliche Arbeit auch finanziell unterstützen – durch die Kirchensteuer, oder durch Spenden und Kollekten. Durch ihren finanziellen Beitrag helfen die Mitglieder, dass die Kirche ihren Auftrag erfüllen kann: die christliche Botschaft in Wort und Tat weiterzugeben, Menschen in Freud und Leid zu begleiten, Orientierung und inneren Halt zu vermitteln, Gemeinschaft erfahrbar zu machen und zu einer Kultur der Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft beizutragen.
Kircheneintritt
Wer in die Kirche eintreten will, kann sich einfach an unser Pfarramt wenden.
Ein Eintritt ist auch bei den Büros der Propsteien, oder in den beiden zentralen Eintrittsstellen in Braunschweig, (Tel. 0531-47180) und Goslar (Tel. 05321-22921) möglich.
In der Regel gilt die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde des Wohnsitzes, die Wahl einer anderen Gemeinde ist aber möglich.
Umgemeindung
Wer auch nach einem Wechsel des Wohnsitzes Mitglied der Katharina-von-Bora-Gemeinde bleiben möchte und sich der Gemeinde verbunden fühlt, hat die Möglichkeit einen Umgemeindungsantrag zu stellen. Der Kirchenvorstand wird daraufhin in seiner nächsten Sitzung über den Antrag beraten und einen Beschluss fassen.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/3110 .